Fast einen Monat nach Inkrafttreten des Buttongesetzes in Deutschland habe ich die gleichen 30 Online Shops nochmals untersucht. Entsprechen die Online Shops jetzt mehr dem Buttongesetz?
Anfang Juli 2012 | Ende August 2012 | |
Hinweis auf Akzeptieren der AGB auf Bestätigungsseite | 70% | 83% |
Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen auf Bestätigungsseite |
47% | 57% |
Versandkosten werden angezeigt auf Bestätigungsseite | 97% | 100% |
Der Text auf dem Bestellbutton lautet „kostenpflichtig bestellen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ | 20% | 77% |
Es gibt nur Bestellbutton unterhalb der Angabe der bestellten Produkte und der Versandkosten | 50% | 70% |
Die meisten Online Shops haben sich offensichtlich mit dem Gesetz beschäftigt, die Konformität mit dem Gesetz ist gestiegen.
Ein Hinweis auf die Widerrufsbelehrung fehlt noch bei einigen Shops.
Der Text auf dem Bestellbutton und die Platzierung des Buttons ist in 1/4 der Fälle noch nicht laut Gesetz. Hier spielt vermutlich mit, dass die Conversionrate mit entsprechenden Buttons niedriger werden könnte.
Einige Shops haben ein Alternative zum Standardtext gefunden. Beispiele:
„zu € 48,45 bestellen“
„zum genannten Preis bestellen“ (und welcher Preis ist das fragt man sich da gleich und muss nachsehen …)
„Zahlung genehmigen“ (diesen Text finde ich irreführend, ohne „bestellen“ oder „kaufen“)
Es gibt wohl nicht viele Abmahnungen wegen dem Gesetz, denn sonst wäre die Konformität höher.
Die komplette Studie inkl. Screenshots der untersuchten Online Shops finden Sie hier.